ZWECKVERBAND zur WASSERVERSORGUNG der SCHLICHT-GRUPPE und
ZWECKVERBAND zur WASSERVERSORGUNG der TAUFKIRCHENER-GRUPPE

Anträge / Formulare

MITTEILUNG ZÄHLERSTAND


Sie wollen uns Ihren Zählerstand mitteilen, denn
  1. Sie waren nicht zu Hause, als unser Mitarbeiter den Wasserzähler ablesen wollte.
  2. Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen.
  3. Sie haben auf Ihrem Grundstück gebaut haben und sind soeben eingezogen.


ANSCHLUSS BEANTRAGUNG / ANSCHLUSS ÄNDERUNG


Sie wollen uns Ihren Zählerstand mitteilen, denn
  1. Sie wollen Ihr Grundstück an unsere öffentliche zentrale Wasserversorgungseinrichtung anschließen?
  2. Sie wollen, daß Ihr bestehender Grundstücksanschluß geändert wird ?


ERTEILUNG EINER EINZUGSERMÄCHTIGUNG


Der Zweckverband ist stets bemüht, seinen Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten, damit die
Gebühren konstant bleiben können. Ein großer Einsparungseffekt wird unter anderem auch durch das
Lastschrifteinzugsverfahren erzielt. Die Vorteile liegen dabei auf beiden Seiten:
  1. Der Zahlungspflichtige erspart sich die Überwachung von Zahlungsterminen und evtl. Säumnisfolgen.
  2. Der Zweckverband erspart sich arbeits- und zeitaufwendige manuelle Verbuchungen von Zahlungseingängen,
    sowie aufwendige Nachforschungen.
Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bzw. Ihre Kontoverbindung für eine bereits erteilte
Einzugsermächtigung hat sich geändert, so können Sie dies mittels unseres Formulares erledigen:

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