ZWECKVERBAND zur WASSERVERSORGUNG der SCHLICHT-GRUPPE und
ZWECKVERBAND zur WASSERVERSORGUNG der TAUFKIRCHENER-GRUPPE

Verbandssatzung

In der Verbandssatzung des Zweckverbandes sind, neben den Bestimmungen über die Verfassung und Verwaltung,
den Bestimmungen über die Wirtschaftsführung und den Schlußbestimmungen, in den Allgemeinen Vorschriften die
Angaben über die Rechtsstellung des Verbandes, die Verbandsmitglieder, den Räumlichen Wirkungsbereich und die
Aufgaben des Zweckverbandes festgelegt.


VERBANDSSATZUNG DES ZWECKVERBANDS SCHLICHT-GRUPPE


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VERBANDSSATZUNG DES ZWECKVERBANDS TAUFKIRCHENER GRUPPE


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Impressum