Wasserabgabesatzung
Die Wasserabgabesatzung (WAS) des Zweckverbandes regelt insbesondere:
- das Anschluß- und Benutzungsrecht der GrundstückseigentUEmer
- die Pflichten der Abnehmer und deren Haftung
- die Benutzung der Grundstücke
- die Art und den Umfang der Versorgung
- die Haftung des Zweckverbandes bei Versorgungsstörungen
- die Wasserzähler (Messeinrichtungen)
- die Einstellung des Wasserbezugs und der Wasserlieferung
VERBANDSSATZUNG DES ZWECKVERBANDS SCHLICHT-GRUPPE
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VERBANDSSATZUNG DES ZWECKVERBANDS TAUFKIRCHENER GRUPPE
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