ZWECKVERBAND zur WASSERVERSORGUNG der SCHLICHT-GRUPPE und
ZWECKVERBAND zur WASSERVERSORGUNG der TAUFKIRCHENER-GRUPPE

Wasserabgabesatzung

Die Wasserabgabesatzung (WAS) des Zweckverbandes regelt insbesondere:
  • das Anschluß- und Benutzungsrecht der GrundstückseigentUEmer
  • die Pflichten der Abnehmer und deren Haftung
  • die Benutzung der Grundstücke
  • die Art und den Umfang der Versorgung
  • die Haftung des Zweckverbandes bei Versorgungsstörungen
  • die Wasserzähler (Messeinrichtungen)
  • die Einstellung des Wasserbezugs und der Wasserlieferung


VERBANDSSATZUNG DES ZWECKVERBANDS SCHLICHT-GRUPPE


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VERBANDSSATZUNG DES ZWECKVERBANDS TAUFKIRCHENER GRUPPE


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